Rechtliche Angaben

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von JONAH SON events · Stand: Juli 2026

AGB als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen JONAH SON events, Inhaber Jonah Sonntag, Sedanstraße 86, 59227 Ahlen (nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Auftraggeber über DJ-Dienstleistungen, Eventmanagement, Artist Booking, Veranstaltungstechnik sowie sämtliche damit verbundenen Leistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots, die schriftliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige ausdrückliche Bestätigung des Anbieters zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Standards der Veranstaltungsbranche und behält sich im Rahmen der vereinbarten Leistung künstlerische sowie technische Gestaltungsfreiheit vor.

Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Verlängerungen der Veranstaltungsdauer werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise.

Alle Preise verstehen sich – soweit gesetzlich anwendbar – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
  • Die Buchung gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
  • Der Restbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort fällig.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt insbesondere für

  • einen geeigneten und sicheren Auftrittsbereich,
  • ausreichende Stromversorgung,
  • witterungsgeschützte Einsatzbedingungen bei Outdoor-Veranstaltungen,
  • freie Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten,
  • ausreichend Zeit für Auf- und Abbau,
  • sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Anmeldungen (z. B. GEMA oder behördliche Genehmigungen),
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften am Veranstaltungsort.

§ 6 Stornierung und Terminverschiebung

Stornierungen bedürfen der Textform.

Es gelten folgende Stornogebühren bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar:

  • bis einschließlich 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
  • ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %

Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten (z. B. Hotels, Flüge, Veranstaltungstechnik, Personal, Künstler oder Subunternehmer) sind unabhängig hiervon vollständig zu erstatten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann ein Veranstaltungstermin einvernehmlich verschoben werden und ist der neue Termin verfügbar, kann der Anbieter bereits geleistete Zahlungen auf den Ersatztermin anrechnen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 7 Verlängerung der Einsatzzeit

Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit des Anbieters.

Jede angefangene Stunde wird gemäß der im Angebot vereinbarten Vergütung zusätzlich berechnet.

§ 8 Veranstaltungstechnik

Sofern Technik durch den Anbieter bereitgestellt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einem sorgfältigen Umgang.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der Technik haftet der Auftraggeber, soweit diese durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsgäste verursacht wurden.

Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb einzustellen, sofern Personen oder Technik gefährdet werden.

§ 9 Outdoor-Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber verpflichtet, einen ausreichend wettergeschützten Einsatzbereich bereitzustellen.

Bei Regen, Sturm, Gewitter oder sonstigen Gefahren für Personen oder Technik ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zur Wiederherstellung sicherer Bedingungen zu unterbrechen oder einzustellen.

Hierdurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter.

§ 10 Krankheit und höhere Gewalt

Kann der Anbieter aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt seine Leistungen nicht persönlich erbringen, ist er berechtigt, einen fachlich gleichwertigen Ersatz-Dienstleister einzusetzen.

Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 12 Urheberrecht und Referenzen

Sämtliche vom Anbieter erstellten Konzepte, Präsentationen, Setlisten, Designs, Fotos, Videos und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.

Der Anbieter ist berechtigt, die Veranstaltung unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden sowie während der Veranstaltung entstandene Foto- und Videoaufnahmen für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Portfolio) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widerspricht.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt: info@jonahson.de